Sie möchten das Laden von E-Fahrzeugen auch im nicht öffentlichen Bereich ermöglichen? SachsenEnergie bietet auch dafür passende Ladeinfrastrukturlösungen.
Mit der richtigen Ladeinfrastruktur ist das Laden eines Elektrofahrzeuges auch auf dem Außenstellplatz Ihrer Liegenschaft möglich.
Damit die Kosten der Erschließung für Tiefbau und Installation in einem wirtschaftlichen Rahmen bleiben, lohnt sich ein ganzheitlicher Ansatz bei Außenstellplätzen, insbesondere bei Neubauvorhaben.
Bei Neubauvorhaben und größeren Sanierungen wird die Vorbereitung von Stellplätzen für Ladeinfrastruktur seit März 2021 vom neuen Gebäudeelektromobilitätsinfrastrukturgesetz bereits gesetzlich gefordert.
Wir analysieren die Gegebenheiten in Ihrem Objekt und erstellen Ihnen ein passendes Angebot inklusive dieser Leistungen:
- Abstimmung mit dem Netzbetreiber
- Koordination mit anderen Gewerken
- Erstellung eines technischen Plans des Leitungsinfrastruktursystems
- Erstellung eines detailliertes Leistungsverzeichnisses
- Ermittlung der Gesamtkosten
- Erstellung eines Errichtungs- und Kooperationsvertrages
Wir kümmern uns um eine separate Messung des Ladestroms, installieren ein Leitungsinfrastruktursystem und bereiten ein intelligentes Lastmanagement vor. Weiterhin erstellen wir ein Fundament und errichten Edelstahlstelen für die spätere Montage der Wallboxen. Alle eingebauten Komponenten gehen in das Eigentum des Auftraggebers über.
Wir installieren hochwertige Wallboxen zum jeweiligen Bedarfszeitpunkt an den Stellplätzen. Im Leistungsumfang sind außerdem enthalten:
- Konfiguration der Wallbox
- Einbindung in das Backend
- Anbindung an das Leitungsinfrastruktursystem
- jährliche Wartung und eine 24/7-Störungshotline
Die Wallbox geht in das Eigentum des jeweiligen Auftraggebers über.
Die Stellplatznutzer laden an ihrer Wallbox per SachsenEnergie-Ladekarte oder einer Ladekarte kooperierender Elektromobilitätsanbieter. (Hinweis: Einige Anbieter verlangen sogenannte Blockiergebühren, was beim Laden z. B. über Nacht berücksichtigt werden sollte.)
SachsenEnergie rechnet den Ladestrom mittels geeichter Zähler in der Wallbox und einem angeschlossenen Backend ab.
Durch das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz, kurz GEIG, werden Eigentümer unter anderem verpflichtet, beim Neubau oder einer größeren Renovierung von Wohngebäuden mit mehr als fünf (bei Neubau) bzw. mehr als zehn Stellplätzen (bei Renovierungen) die nötige Leitungsinfrastruktur für Ladeeinrichtungen mit vorzubereiten. In jedem Wohngebäude müssen zukünftig Vorkehrungen getroffen werden, um das Laden von Elektrofahrzeugen einfacher und kostengünstiger zu machen. Das kann beispielsweise durch das Verlegen von Rohren oder Kabelkanälen für Strom- und Datenkabel geschehen. So wird es in Zukunft einfacher sein, Ladestationen zu installieren. Mit der Ladelösung der SachsenEnergie erfüllen Sie diese Vorgaben bereits.
Eine Novellierung des Gesetzes ist geplant, wodurch u. a. zusätzlich die Errichtung von Fahrradstellplätzen je Wohnung berücksichtigt werden soll.
Nein, wir statten auch bestehende Tiefgaragen und Außenstellplätze mit unserer Ladelösung aus. Gern senden wir Ihnen ein unverbindliches Grobkonzept basierend auf den Informationen Ihres Gebäudes.
Diese Frage beantwortet der zuständige Netzbetreiber für jedes Objekt individuell. Er prüft dafür die Verfügbarkeit von Leistung, sobald eine konkrete Installationsanfrage durch einen Elektrofachbetrieb vorliegt. Nur so kann die insgesamt verfügbare Leistung bedarfsgerecht im Netz verteilt und per Netzanschlussvertrag einzelnen Objekten zugewiesen werden.
Wir als SachsenEnergie kümmern uns für Sie im Zuge des Detailkonzeptes um die entsprechenden Anträge, wenn feststeht, für wie viele Stellplätze perspektivisch Ladeinfrastruktur im Objekt errichtet werden soll.
Der zuständige Netzbetreiber prüft individuell, ob für Ihr Objekt ggf. eine Leistungserhöhung, Verstärkung des Netzanschlusses oder ein separater Netzanschluss erforderlich ist. Die Abstimmung mit dem Netzbetreiber übernimmt SachsenEnergie im Zuge des Detailkonzeptes für Sie. Mit dem zusätzlichen Einsatz eines intelligenten Lastmanagements kann im Normalfall an allen Stellplätzen eines Objektes ein E-Fahrzeug geladen werden.
Gut zu wissen: Das Ladeverhalten von E-Mobilisten unterscheidet sich stark vom bisherigen „Tankverhalten“: Statt den Tank leerzufahren und erst dann eine Tankstelle aufzusuchen, kommen die Bewohner in der Regel nach Hause, schließen ihr Fahrzeug täglich an die Ladeeinrichtung an und laden es über Nacht direkt wieder auf. Daher ist es wenig realistisch, dass gleichzeitig an allen Stellplätzen eines Objektes in kurzer Zeit alle E-Autos von 0 % auf 100 % Ladeleistung aufgeladen werden müssen.
Unsere Leistungsempfehlung lautet deshalb, rund 2 kW je erwartetem E-Stellplatz zusätzlich am Netzanschluss vorzuhalten, für ein Objekt mit mehr als 3 Stellplätzen insgesamt jedoch mindestens 22 kW.
Die sicherheitstechnischen Anforderungen von Elektrofahrzeugen sind seit 2015 EU-weit nach UNECE Nr. 100 geregelt. Der Deutsche Feuerwehrverband hielt in seiner „Risikoeinschätzung Lithium-Ionenspeichermedien“ von 2018 fest:
„Von zertifizierten Elektrofahrzeugen gehen weitestgehend vergleichbare Gefahren aus, wie von Fahrzeugen mit anderen Antriebsarten. Es gelten keine besonderen Brandschutzvorschriften beim Laden von Elektrofahrzeugen. Für den Brandschutz müssen die allgemeinen Regeln der jeweiligen Landesbauordnung sowie der Leitungsanlagen-Richtlinie eingehalten werden."
- Objektadresse
- Art und Anzahl der Stellplätze
- Lageplan der Stellplätze
- Vor-Ort-Begehung
- Abstimmung mit dem Netzbetreiber
- Koordination mit anderen Gewerken
- Erstellung eines technischen Plans des Leitungsinfrastruktursystems
- Erstellung eines detailliertes Leistungsverzeichnisses
- Ermittlung der Gesamtkosten
- Erstellung eines Errichtungs- und Kooperationsvertrages
Nein, es kann aus folgenden Gründen nur die hier angebotene Wallbox installiert werden.
- Um eine reibungslose Funktionsfähigkeit des Lastmanagements zu gewährleisten, ist es empfehlenswert, einheitliche Ladetechnik innerhalb eines Systems zu nutzen, um einheitliche Kommunikationswege und Softwarestände sicherzustellen.
- Die vordefinierte Wallbox passt technisch zum vorgerüsteten Leitungsinfrastruktursystem und erfüllt die speziellen Voraussetzungen an die Betriebsführung. Dies sind neben der Lastmanagementfähigkeit, ein geeichtes Zählwerk, wodurch eine kWh-genaue Abrechnung des individuellen Strombezugs am Stellplatz möglich ist.
- Darüber hinaus ist die Wallbox mit unserem Betreiber-Backend kompatibel, so dass sie für das Zugangs- und Abrechnungssystem und somit die Nutzung mit diversen Ladekarten freigeschaltet werden kann.
SachsenEnergie versorgt das Leitungsinfrastruktursystem mit Grünstrom und erfasst die Strommenge über eine separate Messung. Die Ladevorgänge an den einzelnen Ladepunkten werden über den in der Wallbox integrierten Zähler erfasst und an das Betreiber-Backend übermittelt. Auf dieser Basis rechnet der jeweilige Ladekartenanbieter kWh-genau den Nutzer ab. SachsenEnergie bietet zum Laden zuhause eine Ladekarte mit besonders günstigen Konditionen an.
Montag – Freitag: 07:00 – 19:00 Uhr
Strom und Erdgas
Sie sind interessiert?
0800 5075700 (kostenfrei)
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Internet & Telefonie
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Strom
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