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Informationen zu unseren Produkten und Verträgen

Betrifft alle zurzeit im Produktportfolio der SachsenEnergie Versorgung GmbH vorhandenen Produkte.

Name und Anschrift des Lieferanten

SachsenEnergie Versorgung GmbH
Friedrich-List-Platz 2
01069 Dresden

Belieferte Verbrauchsstelle, Identifikationsnummer der Entnahmestelle

Die Angaben zur Verbrauchsstelle sowie die dazugehörige Identifikationsnummer finden Sie in Ihrer Vertragsbestätigung unter „Ihre Vertragsdaten“.

Produkt- und Tarifbezeichnung

Die Produkt- und Tarifbezeichnung Ihres Stromliefervertrages finden Sie in Ihrer Vertragsbestätigung unter „Ihre Vertragsdaten“.

Vertragsbeginn, Vertragslaufzeit und Kündigung

Der Vertrag kommt durch die Vertragsbestätigung der SachsenEnergie Versorgung GmbH in Textform unter Angabe des Lieferbeginns zustande. Der Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (u.a. die Kündigung des bisherigen Liefervertrages) erfolgt sind. Eine Belieferung vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist des Kunden erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden. Den Lieferbeginn finden Sie in Ihrer Vertragsbestätigung unter „Ihre Vertragsdaten“.

Bei Verträgen ohne Mindestvertragslaufzeit läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit, bis er vom Kunden oder von der SachsenEnergie Versorgung GmbH mit einer Frist von einem Monat gekündigt wird.

Bei Verträgen mit Mindestvertragslaufzeit läuft der Vertrag zunächst bis zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit. Der Vertrag verlängert sich nach Ende dieser Mindestvertragslaufzeit auf unbestimmte Zeit und kann vom Kunden oder der SachsenEnergie Versorgung GmbH mit einer Frist von einem Monat, erstmals zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit, gekündigt werden.
Ihre Kündigungstermine und -fristen finden Sie in Ihrer Vertragsbestätigung unter „Ihre Preise“. 

Eine Kündigung bedarf der Textform (zum Beispiel E-Mail). Die SachsenEnergie Versorgung GmbH hat eine Kündigung des Kunden innerhalb einer Woche nach Zugang unter Angabe des Vertragsendes in Textform zu bestätigen. Besondere Kündigungsrechte (nach Gesetz oder nach den jeweiligen Allgemeinen Vertragsbedingungen) bleiben unberührt.

Umzug

Ist der Kunde ein Haushaltskunde i. S. d. § 3 Nr. 22 EnWG, ist er im Falle eines Umzugs zu einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Wochen berechtigt. Die Kündigung kann mit Wirkung zum Zeitpunkt des Auszugs oder mit Wirkung zu einem späteren Zeitpunkt erklärt werden.

Die Sätze 1 und 2 sind nicht anzuwenden, wenn die SachsenEnergie Versorgung GmbH dem Kunden binnen zwei Wochen nach Erhalt der Kündigung in Textform eine Fortsetzung des Vertrages an dessen neuem Wohnsitz zu den bisherigen Vertragsbedingungen anbietet und die Belieferung an der neuen Verbrauchsstelle möglich ist. Zu diesem Zwecke hat der Kunde in seiner außerordentlichen Kündigung seine zukünftige Anschrift oder eine zur Bezeichnung seiner zukünftigen Verbrauchsstelle verwendete Identifikationsnummer mitzuteilen.

Preise und Preisänderungen

Die geltenden Preise finden Sie in Ihrer Vertragsbestätigung unter „Ihre Preise“.

Im Strompreis sind die folgenden Kosten enthalten: die Beschaffungs- und Vertriebskosten, die Umsatzsteuer, die Stromsteuer, die an den Netzbetreiber und Messstellenbetreiber zu entrichtenden Entgelte, die Konzessionsabgaben, die Umlagen nach § 12 Abs. 1 des Energiefinanzierungsgesetzes (KWKG-Umlage, Offshore-Netzumlage) sowie die Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV (StromNEV-Umlage).

Preisänderungen durch die SachsenEnergie Versorgung GmbH erfolgen im Wege der einseitigen Leistungsbestimmung in Ausübung billigen Ermessens nach § 315 BGB. Der Kunde kann dies nach § 315 Abs. 3 BGB zivilgerichtlich überprüfen lassen. Bei der einseitigen Leistungsbestimmung durch die SachsenEnergie Versorgung GmbH sind ausschließlich Änderungen der Kosten zu berücksichtigen, die für die Preisermittlung nach Ziff. 3.1 maßgeblich sind. Die SachsenEnergie Versorgung GmbH ist bei Kostensteigerungen berechtigt, bei Kostensenkungen verpflichtet, eine Preisänderung durchzuführen. Bei der Preisermittlung ist die SachsenEnergie Versorgung GmbH verpflichtet, Kostensteigerungen nur unter Ansatz gegenläufiger Kostensenkungen zu berücksichtigen und eine Saldierung von Kostensteigerungen und Kostensenkungen vorzunehmen.

Die SachsenEnergie Versorgung GmbH nimmt mindestens alle zwölf Monate eine Überprüfung der Kostenentwicklung vor. Die SachsenEnergie Versorgung GmbH hat den Umfang und den Zeitpunkt einer Preisänderung so zu bestimmen, dass Kostensenkungen nach denselben betriebswirtschaftlichen Maßstäben Rechnung getragen wird wie Kostenerhöhungen. Insbesondere darf die SachsenEnergie Versorgung GmbH Kostensenkungen nicht später weitergeben als Kostensteigerungen.

Änderungen der Preise werden erst nach Mitteilung in Textform an die Kunden wirksam, die spätestens einen Monat vor der beabsichtigten Änderung erfolgen muss. Die Mitteilung erfolgt in einfacher und verständlicher Weise unter Hinweis auf Anlass, Umfang und Voraussetzung der Preisänderung.

Ändert die SachsenEnergie Versorgung GmbH die Preise, so hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung zu kündigen. Hierauf wird die SachsenEnergie Versorgung GmbH den Kunden in der Mitteilung über die bevorstehende Änderung ausdrücklich hinweisen. Die SachsenEnergie Versorgung GmbH hat die Kündigung des Kunden innerhalb einer Woche nach Zugang unter Angabe des Vertragsendes in Textform zu bestätigen.

Zeitpunkt der Abrechnung und Zahlungsweisen 

Die Abrechnung erfolgt durch die SachsenEnergie Versorgung GmbH einmal pro Jahr, über den von der SachsenEnergie Versorgung GmbH bestimmten Zeitraum, der zwölf Monate nicht überschreitet und zum Ende des Lieferverhältnisses, soweit der Kunde keinen anderen von der SachsenEnergie Versorgung GmbH angebotenen Abrechnungszeitraum mit der SachsenEnergie Versorgung GmbH vereinbart hat. Die Zeitpunkte Ihrer monatlichen Abschlagszahlung und jährlichen Abrechnung finden Sie in Ihrer Vertragsbestätigung unter „Ihre Zahlungstermine für Ihre Abschläge“.

Der Kunde ist berechtigt, seine Zahlungen an die SachsenEnergie Versorgung GmbH im Wege des Lastschriftverfahrens, mittels Dauerauftrags oder Überweisung (auch Barüber-weisung) zu leisten. Barzahlung ist als Zahlungsweise ausgeschlossen.

Informationen

Die vertraglichen Leistungen der SachsenEnergie Versorgung GmbH umfassen auch den vom Messstellenbetreiber erbrachten Messstellenbetrieb und die hierfür anfallenden Entgelte.

Aktuelle Informationen zu Produkten und Preisen sind unter www.SachsenEnergie.de veröffentlicht, beziehungsweise erhält der Kunde kostenfrei am Service-Telefon 0800 6686868.

Lieferantenwechsel, Wartungsdienste und -entgelte

Ein Lieferantenwechsel erfolgt unentgeltlich und zügig. Aktuelle Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten sind beim zuständigen Netzbetreiber erhältlich.

Haftung

Ansprüche wegen Schäden durch Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten in der Stromversorgung sind, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebes oder einer Störung des Messstellenbetriebs einschließlich des Netzanschlusses handelt, gegenüber dem Netzbetreiber und Messstellenbetreiber geltend zu machen (§ 18 Niederspannungsanschlussverordnung–NAV).

In allen übrigen Haftungsfällen (zum Beispiel bei schuldhafter Pflichtverletzung vertraglich vereinbarter Leistungen, wozu auch ungenaue oder verspätete Abrechnungen zählen) ist die Haftung der Parteien sowie ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen für schuldhaft verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde; dies gilt nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, das heißt solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertrauen darf (sogenannte Kardinalpflichten).

Im Falle einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, welche nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, beschränkt sich die Haftung auf den Schaden, den die haftende Partei bei Abschluss des Vertrages als mögliche Folge der Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die sie kannte oder kennen musste, hätte voraussehen müssen. 

Zwingende gesetzliche Bestimmungen (beispielsweise nach dem Produkthaftungsgesetz) bleiben unberührt.

Informationen zum Streitbeilegungsverfahren

Die SachsenEnergie Versorgung GmbH beantwortet Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen der SachsenEnergie Versorgung GmbH (Verbraucherbeschwerden) nach § 111a EnWG innerhalb von vier Wochen ab Zugang. Diese sind zu richten an: SachsenEnergie Versorgung GmbH, Friedrich-List-Platz 2, 01069 Dresden oder per Telefon an 0800 6686868 oder per E-Mail an Kundenportal@SachsenEnergie.de.

Wird der Verbraucherbeschwerde durch die SachsenEnergie Versorgung GmbH in dieser Zeit nicht abgeholfen, kann der Kunde als Verbraucher nach § 111b EnWG die Schlichtungsstelle anrufen. Die SachsenEnergie Versorgung GmbH ist verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren vor der Schlichtungsstelle teilzunehmen. Die Schlichtungsstelle ist zurzeit erreichbar unter: Schlichtungsstelle Energie e.V., Friedrichstraße 133, 10117 Berlin, Telefon: 030 2757240-0, Telefax: 030 2757240-69, E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de, www.schlichtungsstelle-energie.de.

Allgemeine Informationen zu Verbraucherrechten erteilt der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas, Postfach 8001, 53105 Bonn, Telefon: 0228 141516, Telefax: 030 22480-323, E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de.

Verbraucher haben die Möglichkeit, über die Online-Streitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform) der Europäischen Union kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer Verbraucherbeschwerde zu einem Online-Kaufvertrag oder Online-Dienstleistungsvertrag sowie Informationen über die Verfahren an den Verbraucherschlichtungsstellen in der Europäischen Union zu erhalten. Die OS-Plattform kann unter folgendem Link aufgerufen werden: https://ec.europa.eu/consumers/odr/.

Die SachsenEnergie Versorgung GmbH nimmt darüber hinaus an keinem freiwilligen Verbraucher­streitbeilegungs­verfahren vor einer Verbraucher­schlichtungs­stelle teil.

SachsenEnergie AG - Friedrich-List-Platz 2 - 01069 Dresden
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Service
0800 6686868 (kostenfrei)
Montag - Freitag: 07:00 - 19:00 Uhr

Internet & Telefonie

0800 5075100 (kostenfrei)
Montag - Freitag: 07:00 - 19:00 Uhr

Entstördienst

Erdgas: 0351 50178880
Strom: 0351 50178881
Internet & Telefonie: 0800 5075100

Störungen im Netzgebiet (www.Sachsen-Netze.de)
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