Profitieren Sie beim Umstellen Ihres Fuhrparks auf Elektroautos von verschiedenen steuerlichen Vorteilen und Förderungen.
Sie profitieren beim Umstellen Ihres Fuhrparks auf Elektroautos von einer Vielzahl an steuerlichen Vorteilen und Förderungen:
- bis 10 Jahre Kfz-Steuerbefreiung nach der Erstzulassung
- nicht zu versteuernder geldwerter Vorteil, wenn Mitarbeiter am Firmenstandort kostenlos Strom tanken (mindestens bis 2030 - vgl. § 3 Nr. 46 EstG)
- geringere Besteuerung von E-Autos für Dienstwagennutzer
- Turboabschreibung bei der gewerblichen Anschaffung reinelektrisch betriebener Fahrzeuge
Gern beraten wir Sie zu Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten von Elektroautos und Ladesäulen für Unternehmen und unterstützen Sie bei der Antragstellung.
Wir helfen Ihnen weiter bei der Elektrifizierung Ihres Fuhrparks. Profitieren Sie von Ihrer eigenen modernen Ladeinfrastruktur mit SachsenEnergie. Rüsten Sie sich für eine saubere Zukunft mit Elektromobilität für Unternehmen.
Sie benötigen Hilfe bei der Planung der Ladeinfrastruktur Ihres Fuhrparks? Wir unterstützen Sie gern. Sie erhalten ein auf Ihre Bedürfnisse abgestimmtes Angebot. Profitieren Sie von unserer Expertise in der Planung, Installation und des Betriebs der Ladeinfrastruktur.
Wir analysieren und ermitteln Ihren Bedarf an Elektrofahrzeugen und liefern Ihnen die passenden Antworten zur Elektrifizierung Ihres Fuhrparks. Lassen Sie sich einfach von unseren Elektromobilitätsexperten beraten.
Für reine Elektroautos (BEV) gilt bis 2027 eine Turboabschreibung von 75 % der Anschaffungskosten im ersten Jahr.
Restabschreibung über 6 Jahre verteilt:
- Jahr 2: 10 %
- Jahr 3: 5 %
- Jahr 4: 5 %
- Jahr 5: 3 %
- Jahr 6: 2 %
Der geldwerte Vorteil richtet sich nach dem Bruttolistenpreis:
- Reine Elektroautos (BEV) bis 100.000 €: 0,25 % pro Monat
- Reine Elektroautos (BEV) über 100.000 €: 0,5 %
- Plug-in-Hybride: 0,5 %, wenn elektrische Reichweite mindestens 80 km oder CO₂-Ausstoß maximal 50 g/km (WLTP)
Diese Vergünstigungen gelten voraussichtlich bis 31.12.2030.
Ja. Für reine Elektroautos (BEV) mit Erstzulassung bis 31.12.2030 gilt:
- bis zu 10 Jahre Kfz-steuerfrei
- maximal bis 31.12.2035
Was entfällt:
- Pauschale Erstattungen sind seit 1.1.2026 abgeschafft
Was stattdessen gilt:
- Nur noch kWh-genaue Erstattung ist steuerfrei
- Nachweis z. B. über: Wallbox-Zähler, mobilen Zwischenzähler, Fahrzeugdaten bzw. Bordelektronik
- Die Erstattung basiert auf dem tatsächlichen Strompreis oder einer amtlichen kWh-Pauschale
Sonderfälle:
- PV-Strom kann mit Haushaltsstrompreis oder Pauschale angesetzt werden
- bei dynamischen Tarifen zählt der Monatsdurchschnittspreis
Wenn der Arbeitnehmer selbst zahlt:
- Kosten können vom geldwerten Vorteil abgezogen werden
- aber keine steuerfreie Arbeitgeber-Erstattung
Öffentliches Laden:
- weiterhin steuerfrei erstattbar gegen Beleg
Wallbox vom Arbeitgeber:
- Leihweise Überlassung inkl. Installation/Wartung ist steuerfrei
- Dauerhafte Überlassung/Zuschuss ist nicht steuerfrei, aber Arbeitgeber kann 25 % pauschal versteuern
- Strom zu Hause bleibt trotzdem nicht steuerfrei
Nein. Kostenloses Laden auf dem Firmengelände bleibt steuerfrei.
Das gilt für:
- reine Elektroautos (BEV)
- Plug-in-Hybride
Diese beantwortet Ihnen gern unser Fachvertrieb.
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