Mit der unterjährigen Verbrauchsinformation (UVI) erhalten Sie eine Übersicht der Heiz- und Warmwasserverbräuche für Sie und Ihre Mieter.
Die Verpflichtung zur Erstellung der UVI ergibt sich für Wohnungsunternehmen, Eigentümer und Verwalter aus der neuen Heizkostenverordnung (HKVO).
Mit der Novellierung der Heizkostenverordnung (HKVO) zum 01.12.2021 versucht sich die Bundesregierung weiter der EU-Energieeffizienz-Richtlinie (EED) anzupassen. Ab dem 01.01.2022 besteht für alle fernauslesbaren Zähler die Pflicht der monatlichen Verbrauchsinformation. Das Ziel: Bewohnerinnen und Bewohner sollen regelmäßig und transparent über ihren Energieverbrauch informiert werden, um so bewusster mit Ressourcen umgehen zu können.
Mit einem Klick den eigenen Verbrauch sowie praktische Energiespartipps auf Smartphone und Tablet im Blick behalten.
Mieter erhalten personalisierte Zugangsdaten per Post. Nach dem Download der App meldet sich der Nutzer mit den erhaltenen Zugangsdaten an. Ist die Anmeldung abgeschlossen, sind die Vergleichswerte der vergangenen Monate einsehbar.
Montag – Freitag: 07:00 – 19:00 Uhr
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